Wege zur heilpädagogischen Frühförderung

Eltern können sich direkt an uns wenden, wenn sie unsicher sind in Bezug auf die Entwicklung ihres Kindes oder das Gefühl haben „mein Kind ist anders“.

Des Weiteren können sich Eltern an uns wenden, wenn durch den behandelnden KinderarztIn Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen angesprochen wurden.

Aber auch wenn im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen der behandelnden KinderarztIn Auffälligkeiten / Entwicklungsverzögerungen angesprochen wurden.

MitarbeiterInnen von Kindertagestätten oder TherapeutInnen verschiedener Fachdiziplinen können sich nach Absprache mit den Eltern an uns wenden, wenn ihnen ein Kind besonders auffällt.

Es ist uns wichtig, dass unsere Förderung möglichst früh einsetzt.

Frühe Erfahrungen und frühe Lernprozesse sind entscheidend für die Entwicklung eines Kindes.

Mitunter findet daher auch nur eine Beratung statt, die den Eltern Möglichkeiten zur Bewältigung aktueller Probleme aufzeigt, ohne dass eine Förderung eingeleitet wird.

Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch ein Telefonat mit der Frühförderstelle, in dem ein Termin für das Erstgespräch vereinbart wird.

Das Erstgespräch findet (nach Wunsch der Eltern) entweder im Elternhaus, in der Kindertagesstätte oder in der Frühförderstelle statt. In diesem Gespräch klären wir Fragen zur Entwicklung des Kindes und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung es für Kind und Eltern gibt.

Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch auf Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Wir beraten und unterstützen die Eltern bei der Antragstellung und bei allen weitergehenden Maßnahmen.

Antragsteller sind die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen.

Kosten

Die Kosten für die Frühförderung werden vom zuständigen Leistungsträger (Eingliederungshilfe gemäß § 53, 54 Abs. 1 SGB XII) übernommen.